Allgemeine Geschäftsbedingungen von DHM-medical B.V.
Artikel 1. Allgemein
- Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Ausschreibung und jede Vereinbarung zwischen DHM-medical B.V.mit Sitz in Griftdijk 111, 6515 AE, Nijmegen, Niederlande, und im Folgenden bezeichnet als: "DHM-medizinisch", und jede andere Partei, die kein Verbraucher ist, im Folgenden "Käufer" genannt. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich abgelehnt haben, DHM-medizinisch bezieht sich auf diese Bedingungen in dem Moment, in dem der Käufer eine Bestellung aufgibt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit DHM-medizinischfür die die Implementierung durch Dritte erfolgen muss.
- Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich abgelehnt.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr anwendbar sein oder entfernt werden müssen, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin anwendbar. DHM-medizinisch und der Käufer werden sich dann zusammensetzen, um neue Bestimmungen anstelle der entfernten Bestimmungen zu vereinbaren. Die Parteien werden sich bemühen, diese Bestimmungen so weit wie möglich im Sinne der ursprünglichen Bestimmungen zu gestalten.
- Selbst wenn DHM-medizinisch nicht immer strikt die Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass diese Bestimmungen nicht gelten oder dass DHM-medizinisch in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu verlangen.
Artikel 2. Angebote und Lieferungen
- Alle Angebote und Offerten von DHM-medizinisch sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist zur Annahme. Eine Offerte oder ein Angebot ist ungültig, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot bezieht, nicht mehr verfügbar ist.
- DHM-medizinisch nicht an seine Gebote oder Angebote gehalten werden kann, wenn der Käufer vernünftigerweise erkennen kann, dass die Gebote oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.
- Die in einem Kostenvoranschlag oder Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, die im Rahmen des Vertrags möglicherweise anfallen, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, Versand und Bearbeitung, sofern nicht anders angegeben.
- Weicht die Annahme (in Nebenpunkten) von der im Angebot oder der Offerte enthaltenen Vereinbarung ab, dann DHM-medizinisch ist nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt nach dieser abweichenden Annahme nicht zustande, es sei denn DHM-medizinisch bedeutet etwas anderes.
- Ein zusammengesetztes Angebot ist nicht verpflichtend DHM-medizinisch Teile des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des zuvor abgegebenen Angebots auszuführen. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.
Artikel 3. Vertragsdauer; Lieferzeiten, Ausführung und Änderungsvereinbarung
- Die Vereinbarung zwischen DHM-medizinisch und der Käufer wird auf unbestimmte Zeit bestätigt, es sei denn, die Art des Vertrages schreibt etwas anderes vor oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
- Sollte der Fall eintreten, dass für die Erledigung bestimmter Tätigkeiten oder für die Lieferung bestimmter Produkte eine Lieferfrist vereinbart oder festgelegt wird, so ist dies niemals eine fatale Frist. Wenn die Frist überschritten wird, muss der Käufer DHM-medizinisch schriftlich in Verzug. DHM-medizinisch wird eine angemessene Frist angeboten, um die Bedingungen der Vereinbarung noch zu erfüllen.
- Wenn DHM-medizinisch Informationen vom Käufer benötigt, um den Vertrag zu erfüllen, kann die Ausführungszeit des Vertrages nicht früher beginnen, als bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer diese Informationen korrekt und vollständig an DHM-medizinisch.
- Jede Lieferung wird ab Werk angeboten. Bei Lieferung an den Käufer ist dieser verpflichtet, die Waren anzunehmen. Wenn der Käufer sich weigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, DHM-medizinisch ist berechtigt, die Waren auf Rechnung und Gefahr des Käufers zu lagern.
- DHM-medizinisch ist berechtigt, Installationsarbeiten oder andere Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
- DHM-medizinisch ist berechtigt, den Vertrag in Etappen auszuführen und Rechnungen für den jeweils ausgeführten Teil des Vertrags zu stellen.
- Wenn ein Auftrag in Etappen ausgeführt wird, ist DHM-medical berechtigt, die Lieferung der zur nächsten Etappe gehörenden Waren auszusetzen, bis die Waren der vorangegangenen Etappe vom Käufer abgenommen und bezahlt worden sind.
- Sollte sich während der Ausführung des Vertrages herausstellen, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, den Vertrag zu ändern oder zu vervollständigen, so werden die Parteien rechtzeitig miteinander in Kontakt treten, um den Vertrag anzupassen. Sollte die Art, der Umfang oder der Inhalt des Vertrages, sei es auf Wunsch oder durch Bestimmung des Käufers, durch Vorschriften der zuständigen Behörden usw., geändert werden und der Vertrag dadurch in hohem und/oder quantitativem Maße verändert werden, so kann dies auch Auswirkungen auf das haben, was ursprünglich vereinbart wurde. Infolgedessen kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. DHM-medizinisch wird diese Änderung so weit wie möglich im Voraus angeben. Darüber hinaus kann durch die Änderung des Abkommens die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist geändert werden. Der Käufer akzeptiert die Möglichkeit, das Übereinkommen zu ändern, einschließlich der Änderung des Preises und der Lieferfrist.
- Wenn die Vereinbarung geändert wird, gilt dies auch für jede Ergänzung, DHM-medizinisch ist berechtigt, den geänderten Vertrag erst dann auszuführen, wenn die mit der Angelegenheit betraute Person zugestimmt hat und der Käufer den angegebenen Preis und die anderen mit dieser Änderung einhergehenden Bedingungen akzeptiert hat, gegebenenfalls einschließlich einer neuen Lieferfrist. Die nicht oder nicht sofortige Ausführung eines geänderten Vertrags führt nicht zu einem Verzug von DHM-medizinisch und gibt dem Käufer keinen Grund, den Vertrag zu kündigen. DHM-medizinisch kann einen Änderungsantrag ablehnen, wenn die Annahme des Antrags zu Qualitätseinbußen und/oder quantitativen Folgen führen könnte, z.B. wenn die auszuführenden Tätigkeiten oder die Lieferungen innerhalb dieses Rahmens eine Anpassung an die regulären Produktionsverfahren erfordern.
- Wenn der Käufer die Anforderungen des Vertrags nicht erfüllt, haftet er für alle Schäden (einschließlich der Kosten), die direkt oder indirekt aufgrund dieses Versäumnisses entstanden sind, und zwar aufgrund von DHM-medizinisch.
- Wenn der Käufer einem Festpreis zustimmt mit DHM-medizinisch, dann DHM-medizinisch behält sich jedoch das Recht vor, den Preis zu erhöhen, ohne dass der Käufer die Möglichkeit hat, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, wenn die Preiserhöhung auf eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung oder auf eine Erhöhung der Rohstoffpreise, der Löhne usw. oder auf andere Gründe zurückzuführen ist, die zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags nicht vorhersehbar waren.
- Wenn die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt und diese Erhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss eintritt, ist der Käufer, der sich auf Titel 5 Abschnitt 3 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches beruft, berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn DHM-medizinisch dann immer noch bereit ist, den Vertrag auf der Grundlage der ursprünglich gelieferten Bedingungen auszuführen, oder es sei denn, die Preiserhöhung ist das Ergebnis eines Privilegs oder einer Verpflichtung gemäß dem geltenden Gesetz über DHM-medical oder es ist festgelegt, dass die Lieferung später als drei Monate nach dem Kauf erfolgen wird.
Artikel 4. Aussetzung, Auflösung und Beendigung des Interimsabkommens
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- DHM-medizinisch ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn: der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt ODER nach Abschluss des Vertrages DHM-medizinisch von Tatsachen oder Umständen Kenntnis erlangt hat, die die Befürchtung begründen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; ODER der Käufer bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wurde; ODER wenn es durch Verzug des Käufers nicht mehr möglich ist, dass DHM-medizinisch den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen, DHM-medizinisch ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
- Außerdem, DHM-medizinisch ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung der Verpflichtungen unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages durch DHM-medizinisch nicht vom Käufer angefordert werden.
- Wenn der Vertrag aufgelöst wird, werden die Ansprüche des DHM-medizinisch auf den Käufer sofort fällig und zahlbar werden. Wenn DHM-medizinisch die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Rechte nach dem Gesetz und dem Vertrag.
- Sollte DHM-medizinisch beschließen, das Abkommen auszusetzen oder aufzulösen, DHM-medizinisch ist in keiner Weise verpflichtet, für Schäden und Kosten aufzukommen, die in irgendeiner Weise dadurch entstehen.
- Wenn die Auflösung auf das Konto des Käufers geht, DHM-medizinisch hat Anspruch auf Schadenersatz, einschließlich der Kosten, die dadurch direkt und indirekt entstanden sind.
- Wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt und dieses Versäumnis eine Kündigung rechtfertigt, dann DHM-medizinisch ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet zu sein, während der Käufer aufgrund von Verzug zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
- Wenn der Vertrag in der Zwischenzeit von einer anderen Person gekündigt wird DHM-medizinisch, DHM-medizinisch wird sich mit dem Käufer in Verbindung setzen, um eine Übertragung der Arbeiten/Lieferungen an Dritte zu veranlassen. Dies gilt nur, wenn die Kündigung vom Käufer zu vertreten ist. Wenn die Übertragung der Arbeiten mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, werden diese dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Käufer ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der Frist zu tragen, es sei denn DHM-medizinisch bedeutet etwas anderes.
- Im Falle einer Liquidation, eines (beantragten) Zahlungsaufschubs oder Konkurses, einer Pfändung - wenn und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten beendet wird - zu Lasten des Käufers, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands, durch den der Käufer nicht mehr frei über sein Eigentum verfügen kann, DHM-medizinisch hat das Recht, den Vertrag seinerseits sofort zu kündigen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet zu sein. Die Ansprüche von DHM-medizinisch an den Käufer sind in diesem Fall sofort fällig und zahlbar.
- Wenn der Käufer einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert hat, werden die Kosten für die Ausführung und Verpackung des Geschäfts in Rechnung gestellt, erhöht um die Lieferkosten, die für die Ausführung des Vertrags reserviert sind.
Artikel 5. Höhere Gewalt
- DHM-medizinisch ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu erfüllen, wenn DHM-medizinisch daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf eine Schuld zurückzuführen ist und weder durch ein Gesetz, einen Rechtsakt noch durch eine vorherrschende Meinung im Verkehr zu diesem Konto.
- Mit Höherer Gewalt sind in dieser allgemeinen Formulierung unter anderem alle externen Ursachen gemeint, die vorhersehbar oder nicht vorhersehbar sind und die nicht durch die folgenden Faktoren beeinflusst werden können DHM-medizinisch, sondern durch die DHM-medizinisch nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen. Streiks in der Gesellschaft von DHM-medizinisch oder Dritte sind hierin eingeschlossen. DHM-medizinisch hat ebenfalls das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn dieser Umstand die (weitere) Erfüllung des Vertrages behindert, nachdem DHM-medical seine Pflichten hätte erfüllen müssen.
- DHM-medizinisch können ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Wenn dieser Zeitraum der höheren Gewalt länger als zwei Monate andauert, sind alle Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie verpflichtet sind, der anderen Partei Schadenersatz zu leisten.
- Insofern DHM-medizinisch zu Beginn der Höheren Gewalt, in der Zwischenzeit, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder in der Lage ist, sie zu erfüllen, und insoweit der erfüllte bzw. zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, DHM-medizinisch ist berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als ob der Vertrag in getrennten Teilen ausgeführt werden sollte.
Artikel 6. Zahlung und Inkassokosten
- Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, und zwar auf eine Weise, die von DHM-medizinisch in der Währung, die in Rechnung gestellt wird, es sei denn, es wird schriftlich anders angegeben. DHM-medizinisch oder schriftlich anders vereinbart. DHM-medizinisch ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen Rechnungen zu stellen.
- Wenn der Käufer eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer schuldet Zinsen in Höhe von 1% pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in diesem Fall schuldet der Käufer gesetzliche Zinsen. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer rechtlich in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des Gesamtbetrags berechnet.
- DHM-medizinisch ist berechtigt, die Zahlungen des Käufers zu verwenden, um erstens die Kosten zu reduzieren, zweitens den Betrag der offenen Zinsen zu reduzieren und schließlich die Gesamtzahlung und die aufgelaufenen Zinsen zu reduzieren.
- DHM-medizinisch können, ohne ihre Verpflichtungen zu verletzen, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer einen anderen Auftrag für die Berechnung der Zahlung angibt. DHM-medizinisch Ich kann die Zahlung des gesamten Kapitalbetrags verweigern, wenn dieser nicht mit der Zahlung der offenen Zinsen und der Inkassokosten kombiniert wird.
- Der Käufer ist niemals berechtigt, den fälligen Betrag zu begleichen DHM-medizinisch
- Einsprüche gegen die Höhe eines Wechsels setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Käufer, der sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 von Buch 6 BW) beruft, ist nicht berechtigt, die Zahlung eines Wechsels aus einem anderen Grund auszusetzen.
- Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, gehen alle angemessenen Kosten, die bei der außergerichtlichen Eintreibung von Forderungen entstehen, zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage dessen berechnet, was zu diesem Zeitpunkt in der niederländischen Inkassopraxis üblich ist. Sollte jedoch DHM-medizinisch höhere Kosten für die Einziehung berechnen als vernünftigerweise erforderlich, kommen nur die tatsächlichen Kosten für eine Entschädigung in Frage.
- Alle Gerichts- und Vollstreckungskosten sind ebenfalls erstattungsfähig. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, die Zinsen für die Inkassokosten zu zahlen.
Artikel 7. Einbehaltung
- Alle Waren, die von DHM-medizinisch im Rahmen der Vereinbarung bleiben das Eigentum von DHM-medizinisch bis der Käufer alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit DHM-medizinisch.
- Waren geliefert von DHM-medizinischdie aufgrund von Absatz 1. unter Eigentumsvorbehalt stehen, nicht weiterverkauft werden dürfen und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden dürfen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
- Der Käufer ist verpflichtet, das zu tun, was vernünftigerweise zu erwarten ist, um das Eigentum von DHM-medizinisch in guter Ordnung.
- Wenn Dritte Waren beschlagnahmen, die von DHM-medizinisch l, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, oder wenn Dritte versuchen, Rechte an Waren geltend zu machen, die von DHM-medizinisch die unter den Eigentumsvorbehalt fallen, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich die DHM-medizinisch von dieser Tatsache.
- Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und sie gegen Feuer, Explosion und Wasser sowie gegen Diebstahl versichert zu halten, und der Käufer ist verpflichtet, die Versicherungspolice dieser Versicherung an DHM-medizinisch auf erstes Anfordern. Für den Fall, dass die Versicherung die verlorenen Waren deckt, DHM-medizinisch ist berechtigt, diese Zahlung zu fordern. Soweit erforderlich, ist der Käufer verpflichtet, an allem mitzuwirken, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert erscheint.
- Für den Fall, dass die DHM-medizinisch seine Eigentumsrechte, wie in diesem Artikel erwähnt, ausüben möchte, erteilt der Käufer im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Genehmigung, die DHM-medizinisch und an Dritte, die von DHM-medizinisch um all jene Orte zu betreten, an denen Eigenschaften von DHM-medizinisch befinden und die Rückgabe dieser Waren ermöglichen.
Artikel 8. Garantie, Forschung und Ansprüche, Verjährung
- Zu liefernde Waren von DHM-medizinisch den üblichen Anforderungen und Standards entsprechen, die zum Zeitpunkt der Lieferung angemessen sind und den Anforderungen für den normalen Gebrauch im EEG entsprechen. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt nur für Waren, die für die Verwendung innerhalb des EEG bestimmt sind. Bei der Verwendung außerhalb des EEG muss der Käufer selbst überprüfen, ob die Verwendung des Produkts den Standards für die Verwendung an diesem Ort entspricht. DHM-medizinisch kann in diesem Fall andere Garantie- und andere Bedingungen für die zu liefernden Waren oder die auszuführenden Arbeiten stellen.
- Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 1 Jahr nach der Lieferung, es sei denn, die Art des Werks erfordert etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Verbrauchsmaterial (Spiegelköpfe; Griffe; Reinigungsboxen; Autoklavenkappen, Hülsen, Batterien usw.) sind von der Garantie ausgeschlossen für Schäden, die durch den normalen Gebrauch der Produkte oder durch den regelmäßigen Wartungs-, Reinigungs- oder Sterilisationsprozess verursacht werden. Wenn die Garantie von DHM-medizinisch s für Waren, die von einem Dritten hergestellt wurden, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller der Waren gewährte Garantie, sofern nicht anders angegeben.
- Jegliche Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung oder Pflege nach Ablauf des Verfallsdatums, unsachgemäße Lagerung oder Wartung durch den Käufer und/oder durch Dritte entstanden ist, wenn ohne schriftliche Genehmigung von DHM-medizinischder Käufer oder Dritte die Ware verändert haben oder versucht haben, die Ware zu verändern, oder wenn andere Teile an der Ware angebracht wurden; oder wenn die Ware auf eine andere als die vorgeschriebene Weise verändert wurde. Der Käufer hat keine Gewährleistungsansprüche, wenn der Mangel durch folgende Umstände verursacht wird oder darauf zurückzuführen ist DHM-medizinisch keinen Einfluss hat, einschließlich Wetterbedingungen (wie z.B. extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich zu prüfen (zu lassen), und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren für ihn verfügbar sind oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechenden Tätigkeiten ausgeführt werden. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die Qualität und/oder die Quantität der gelieferten Waren dem entspricht, was vereinbart wurde, und ob die Waren die Anforderungen erfüllen, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Alle sichtbaren Mängel müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich gemeldet werden an DHM-medizinisch. Nicht sichtbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu melden an DHM-medizinisch. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, so dass DHM-medizinisch in der Lage ist, adäquat zu reagieren. Der Käufer muss erlauben DHM-medizinisch um die Beschwerde zu untersuchen.
- Wenn der Käufer rechtzeitig eine Reklamation einreicht, wird durch diese Reklamation keine Zahlungsverpflichtung ausgesetzt. Der Käufer ist in diesem Fall zum Kauf und zur Bezahlung der sonst bestellten Waren verpflichtet.
- Wenn ein Mangel zu spät gemeldet wird, hat der Käufer keinen Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.
- Wenn festgestellt wird, dass die gelieferte Ware einen Mangel aufweist und wenn DHM-medizinisch rechtzeitig benachrichtigt worden ist, dann DHM-medizinisch innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Rücksendung oder, falls eine Rücksendung nicht möglich ist, nach angemessener schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Käufer, nach dem Ermessen von DHM-medizinisch gegen Entschädigung an den Käufer zu ersetzen oder für die Wiederherstellung oder den Ersatz zu sorgen.
- Wenn festgestellt wird, dass ein Produkt nicht in Ordnung ist und in dieser Hinsicht Gegenstand einer rechtzeitigen Reklamation ist, dann innerhalb einer angemessenen Frist, DHM-medizinisch wird nach Rückerhalt des mangelhaften Produkts oder, falls eine Rücksendung nicht möglich ist, nach angemessener schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Käufer, nach dem Ermessen von DHM-medizinischzu ersetzen oder für die Wiederbeschaffung oder den Ersatz an den Käufer gegen Entschädigung zu sorgen. Im Falle eines Austauschs ist der Käufer verpflichtet, die ersetzten Waren zurückzusenden an DHM-medizinisch und überträgt das Eigentum auf DHM-medizinisch es sei denn, DHM-medizinisch bedeutet etwas anderes.
- Stellt sich heraus, dass eine Beschwerde unbegründet ist, werden alle Kosten, einschließlich der Recherchekosten von DHM-medizinisch oder Dritte, gehen voll zu Lasten des Käufers.
- Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Rückrufkosten, zu Lasten des Käufers.
- Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen ist die Verjährung aller Ansprüche und Einreden gegen DHM-medizinisch und die von Ihnen beauftragten Dritten DHM-medizinisch wird ein Jahr betragen.
Artikel 9. Haftung
- Wenn DHM-medizinisch haftbar sein sollte, so ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt.
- DHM-medizinisch haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch oder aufgrund von falschen und/oder unvollständigen Angaben des Käufers entstehen.
- Wenn DHM-medizinisch für einen Schaden haften sollte, dann ist die Haftung des DHM-medizinisch s auf einen Höchstbetrag in Höhe des doppelten Rechnungswerts der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.
- Die Haftung von DHM-medizinisch ist immer auf die Höhe der Leistung seines Versicherers begrenzt.
- DHM-medical haftet nur für direkte Schäden.
- Unter direktem Schaden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zu verstehen, die anfallen, um die Ursache und den Umfang des Schadens festzustellen, soweit es sich um einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen handelt, sowie die angemessenen Kosten, die anfallen, um die mangelhafte Leistung von DHM vertragskonform zu machen, soweit dies auf DHM-medizinisch und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, soweit der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
- DHM-medizinisch haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.
- Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von DHM-medizinisch oder seine ranghohen Untergebenen.
Artikel 10. Risiko-Übergang
- Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Waren in den Besitz des Käufers übergehen und in die Macht und den Einfluss des Käufers gelangen.
Artikel 11. Entschädigung
- Der Käufer entschädigt DHM-medizinisch für alle Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung einen Schaden verursachen und deren Ursache anderen als dem Auftraggeber zuzurechnen ist DHM-medizinisch Für den Fall, dass DHM-medizinisch Wenn der Käufer zu diesem Zweck von Dritten angerufen wird, ist der Käufer verpflichtet, bei der DHM-medizinisch sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, und alles zu tun, was in diesem Fall sofort zu erwarten ist. Sollte der Käufer mit der Ergreifung geeigneter Maßnahmen in Verzug geraten, dann DHM-medizinischohne Vorankündigung, ist selbst dazu berechtigt. Alle Kosten und Schäden, die auf Seiten von DHM-medizinisch und Dritten entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
Artikel 12. Geistiges Eigentum
- DHM-medizinisch behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen Gesetzen und Vorschriften zum geistigen Eigentum zustehen. DHM-medizinisch hat das Recht, jedes durch die Erfüllung eines Vertrages gewonnene Wissen für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Käufers an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Auf alle Rechtsverhältnisse, in denen DHM-medizinisch Partei ist, ist ausschließlich das niederländische Recht anwendbar, unabhängig davon, ob eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland umgesetzt wird oder ob die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei ihren Wohnsitz in diesem Land hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.
- Der Richter, der am nächsten zum Standort des DHM-medizinisch hat die ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten, es sei denn, das Gesetz schreibt etwas anderes vor. Dennoch, DHM-medizinisch hat das Recht, den Streitfall vor das zuständige Gericht zu bringen, wie es das Gesetz vorsieht.
- Die Parteien werden den Gerichtshof erst dann anrufen, wenn sie ihr Möglichstes getan haben, um einen Streitfall einvernehmlich beizulegen
Artikel 14. Vigilanz - Medizinprodukte
- Um den obligatorischen medizinischen Vorschriften zu entsprechen, sowohl was die DHM-medical in den Niederlanden als auch was den Käufer betrifft im Land des Wohnsitzes, es gilt eine proaktive Wachsamkeitshaltung. Das bedeutet, dass der Käufer sich verpflichtet, DHM-medical jede Beschwerde von Kunden so schnell wie möglich zu melden. Im Falle eines schwerwiegenden Ereignisses im Sinne der Verordnung MDR:2017/745 ist der Käufer verpflichtet, DHM-medical unverzüglich zu informieren, damit DHM-medical seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, rechtzeitig eine FSCN bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem das Ereignis eingetreten ist, einzureichen.
- Um die obligatorische medizinische Vorschrift MDR:2017/745 einzuhalten, wird DHM-medical den Käufer unverzüglich informieren, wenn ein schwerwiegender Mangel gemäß MDR:2017/745 an einem von DHM-medical hergestellten Medizinprodukt festgestellt wird, das zuvor vom Käufer erworben wurde. DHM-medical wird dann den Käufer anweisen, alle relevanten Beteiligten zu informieren und eine FSCN zu senden oder, falls zutreffend, einen Rückruf durchzuführen.
Artikel 15. Referenz- und Änderungspolitik
- Es gilt immer die zuletzt hinterlegte Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. die zum Zeitpunkt des Rechtsverhältnisses mit DHM-medizinisch.
- Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für die Erläuterung der Bedingungen jederzeit maßgebend.

